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Änderungen ab dem 1. Oktober 2008 betreffend Laborgemeinschaftsleistungen für gesetzlich versicherte Patienten Anforderungsverfahren Für die Anforderung von Leistungen der Laborgemeinschaft wird ein einheitliches, neues Formular nach Muster 10A vorgeschrieben (siehe unten). Andere Formulare dürfen für die Anforderung von Laborgemeinschaftsleistungen für gesetzlich versicherte Patienten nicht mehr benutzt werden. Das Formular muß alle Patienten- und Praxisdaten (einschließlich Diagnose / ICD-Schlüssel und Ausnahmeziffern!) in klar lesbarer Form enthalten, da andernfalls die Laborgemeinschaft trotz erbrachter Leistung keine Vergütung bekommt ! Änderungen bei der Abrechnung Die Abrechnung von Laborgemeinschaftsleistungen erfolgt durch die Laborgemeinschaft direkt mit der jeweils zuständigen KV. Dementsprechend rechnen die Praxen die Laborleistungen, die sie in der Laborgemeinschaft erbringen, nicht mehr selbst ab. Die Praxen erhalten somit auch keine Rechnungen mehr von der Laborgemeinschaft für Kassenpatienten-Leistungen. Budgets und Boni bleiben laut KBV erhalten und werden zum Teil aufgestockt. Neuer Muster 10A Schein
Laborgemeinschaftsleistungen für Privatpatienten Privatärztliche Laborgemeinschaftsleistungen sind von den Änderungen nicht betroffen. Hier bleibt alles bei der bisherigen Regelung. |
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