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Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum Chlamydien-Screening vom 29. Oktober 2008


"Im Rahmen der in den vergangenen Wochen stattgefundenen Sitzungen des Erweiterten Bewertungsausschusses konnten mit Wirkung zum 1. Januar 2009 zusätzlich Leistungen und Leistungsbereiche in den Vorwegabzug zur Finanzierung außerhalb der Regelleistungsvolumen gemäß Teil F, Anlage 2, 2a und 2b aufgenommen werden. Darunter auch die Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und im Rahmen von Schwangerschaftsabbrüchen der Abschnitte 1.7.5 und 1.7.7.

Damit ist nun geregelt, dass die Leistungen des Chlamydien-Screenings insgesamt nicht innerhalb der Regelleistungsvolumina finanziert werden."

 
 
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