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Herzlich willkommen im Fachbereich Humangenetik Die Abteilung für Humangenetik im Labor Dr. Fenner und Kollegen in Hamburg wurde bereits 1970 als eine der ersten Einrichtungen in Deutschland zur Erbringung von Chromosomenanalysen als Kassenleistung in der Routine begründet. Wir führen heute humangenetische Untersuchungen über nahezu alle derzeit bekannten Bereiche der Untersuchungstechnik durch. Zu unserem Service gehören: - Genetische Beratung - Fachberatung und Untersuchungen in den Bereichen • Zytogenetik, Molekulargenetik und Abstammungsanalysen Wir sind spezialisiert auf die Sequenzanalyse einer großen Anzahl der unterschiedlichsten Gene, insbesondere mit den Schwerpunkten: Neurogenetik, Onkologie und Pharmakogenetik sowie in der Karyotypisierung pränataler und postnataler Chromosomen. Das Spektrum der Untersuchungen entnehmen sie bitte unserem Anforderungsbogen. Erweitertes Leistungsspektrum Seit 01. November 2009 hat das Labor Dr. Fenner und Kollegen über eine Kooperation mit der Fa. CENTOGENE aus Rostock das humangenetische Untersuchungsspektrum im Bereich seltener Erkrankungen, insbesondere für die Neurogenetik und hereditäre Stoffwechselerkrankungen erweitert. Wir werden damit führend auf dem Gebiet der Genotypisierung seltener Erkrankungen in Deutschland. Über diese Kooperation erreichen wir nicht nur eine Erweiterung unseres Analysespektrums und eine verbesserte Plattform zur Weiterentwicklung der Analysetechnik, sondern wir gewinnen auch zusätzliche Expertise über die Berater des Partners, wie z.B. Herrn Prof. Arnd Rolfs/Rostock und Frau Prof. Christine Klein/Lübeck. Dabei spielt die bestehende Erfahrung der Partner und der Einsatz aller bisher gewonnener Genotypdaten eine wichtige Rolle. Insgesamt stehen wir gemeinsam für eine hochqualifizierte Diagnostik und bieten den mit uns arbeitenden Ärztinnen und Ärzten gerne unsere Unterstützung für alle differentialdiagnostischen Fragen im Bereich der angebotenen Untersuchung an.
Wichtige Informationen zum Gendiagnostikgesetz (GenDG) Am 1. Februar 2010 traten für die humangenetische Diagnostik wesentliche Abschnitte des neuen Gendiagnostikgesetzes (GenDG) in Kraft. Darin werden insbesondere die Aufklärungspflicht des Arztes, schriftliche Einwilligungserklärung des Patienten, Aufbewahrung und Vernichtung genetischer Proben und Daten sowie Regelungen zur genetischen Beratung behandelt. Bitte beachten Sie dazu auch die letzte Seite des Anforderungsbogens. Vom Gendiagnostikgesetz sind unter anderem die folgenden Untersuchungen betroffen: Ø Faktor V-Leiden-Mutation Ø Faktor II- (= Prothrombin) Mutation Ø Alpha-1-Antitrypsin-Genotyp Ø hereditäre Hämochromatose Ø Pharmakogenetik Ø Laktose-Intoleranz Ø HLA Typisierung bei Krankheitsassoziationen Ø MTHFR-Genotypisierung Ø Apolipoprotein E im Rahmen der Alzheimerdiagnostik Ø Genuntersuchungen zur Abklärung einer Erbkrankheit Blutgruppenbestimmungen oder genetische Mutationsuntersuchungen im Rahmen von Tumorerkrankungen sind von der Aufklärungspflicht ausgeschlossen. Über diese wichtigen Neuerungen, die auch Sie als veranlassende/r Ärztin/Arzt betreffen, möchten wir Sie hiermit informieren. Zur Überwachung des Gesetzes wurde am Robert-Koch-Institut eine Gendiagnostik-Kommission mit Vertretern der Ärzteschaft und der Patienten berufen. Bei ihrer zweiten Sitzung am 22. Januar 2010 hat diese Kommission die wichtigen Begriffe "genetische Analyse" und "Nachweis" der Einwilligung präzisiert (siehe Bericht aus der 2.Sitzung der GEKO vom 22.01.2010: www.rki.de/cln_178/nn_205774/DE/Content/Institut/OrgEinheiten/Gendiagnostik/Bericht__Sitzung2.html Aufklärungspflicht Einwilligungserklärung Aufbewahrung und Vernichtung der Proben Aufbewahrung der Untersuchungsdaten Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter Tel-Nr. (040) 30955-430 (Dr. E. Krasemann) oder (040) 30955-889 („Arzt vom Dienst“) zur Verfügung. |
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