Labor Fenner
 
   




Abonnieren Sie unseren Newsletter

 

akkreditiert nach:
DIN EN ISO/IEC 17 025
DIN EN ISO 15189

Deutscher Akkreditierungs-Rat

 
Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Meldepflicht
Vorbeugung, frühzeitige Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von übertragbaren Krankheiten


Nach § 1 hat das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG), "übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und Ihre Weiterverbreitung zu verhindern".

Eine Übersicht über wichtige Teilaspekte haben wir für Sie hier zusammengestellt. Dieses ersetzt jedoch nicht den zugrunde liegenden Gesetzestext, so wie er in den entsprechenden Organen (insbesondere Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger) veröffentlicht wurde.

Im Rahmen der Umsetzung des IfSG kommt dem Robert Koch-Institut in Berlin eine besondere Bedeutung zu. Hier sind auch weitergehende Informationen im Hinblick auf das Infektionsschutzgesetz aktuell verfügbar. Dort erhalten Sie auch aktuelle Informationen über die Falldefinitionen, die durch die Gesundheitsbehörden der Länder per Länderverordnung ausgeweitet werden können.

Namentliche Meldung für Krankheiten nach § 6 IfSG
Namentliche Meldung für Krankheitserreger nach § 7 IfSG
Nichtnamentliche Meldung für Krankheitserreger nach § 7 IfSG

TEXT_IfSG.pdfGröße: 181 K

Der Download beinhaltet den vollständigen Gesetzestext (Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt). Durch Anklicken können Sie den gesamten Gesetzestext auf Ihren PC herunterladen.


 
 
HomeHome

Seite druckenSeite drucken

SitemapSitemap