akkreditiert nach:
DIN EN ISO/IEC 17 025
DIN EN ISO 15189

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Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Abrechnung von Laborparametern aus Komplexleistungen
EBM-Komplexleistungen können weiterhin in der Laborgemeinschaft erbracht werden. Diese dürfen jedoch nicht mittels Muster 10A (Laborgemeinschaft) oder Muster 10 (Facharztlabor) veranlasst werden. Die zur Erbringung entstandenen Kosten sind dem veranlassenden Arzt durch die Laborgemeinschaft oder den Laborarzt separat in Rechnung zu stellen. Eine Anpassung durch Herausnahme der Laborleistungen aus den Komplexleistungen wurde zum 1. April 2009 beschlossen.
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