- Labormedizin
- Oestronsulfat
-
Probenmaterial
0,5 ml Serum oder EDTA-Plasma
-
Methode
Fremdleistung
-
Hinweise / Bemerkungen
Die Untersuchung ist als GKV-Leistung nur bei Angabe der klinischen Sympotomatik möglich.
-
Kommentare
In der gesetzlichen Krankenversicherung (EBM) nur mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit (Diagnose) abrechenbar !
-
Akkreditierung
-
Stand
24. Januar 2024