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Probenmaterial
trockner Abstrich/Bläscheninhalt (KEIN Abstrich in Gel!),
1 ml Liquor -
Probentransport
Botendienst empfohlen
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Methode
Real-time PCR
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Ansatztage
bei Bedarf
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Referenzbereiche
negativ
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Notizen
Als GKV-Leistung ist nur die Untersuchung aus Liquor möglich; die Untersuchung von anderen Materialien (z.B. Abstrichen) kann nur als Privat- oder Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) erfolgen.
Bei positiven Liquorbefunden Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz beachten ! -
Akkreditierung
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Stand